Was steckt in veganem Eis? Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern

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Die Vielfalt an schokoladigen, veganen Eissorten ist groß. Aber wie sind sie gekennzeichnet und zusammengesetzt? Das wollte die Verbraucherzentrale Bayern wissen und untersuchte im Juni 2022 in einem Marktcheck 34 vegane Eissorten.
Schokoladeneis ansprechend angerichtet

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kennzeichnung der veganen Eissorten ist teilweise unzureichend
  • Welcher vegane Milchersatz verwendet wurde, ist teilweise schwer nachvollziehbar
  • Eine einheitliche Mengenangabe von Eis in Volumen und Gewicht fehlt
  • Für die Herstellung werden häufig Zusatzstoffe verwendet
  • Wie viel Kakao oder Schokolade im Eis enthalten ist, wird oft nicht angegeben
  • Der Nutri-Score als Einkaufshilfe ist nur auf wenigen veganen Eissorten zu finden
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Mittlerweile gibt es neben veganem Frucht-Sorbet auch klassische Sorten wie Schokoladen-, und Vanilleeis oder Eis mit Cookies. Auch Stieleis oder Eis im Waffelhörnchen sind als vegane Eisalternativen im Handel erhältlich.
In einem Marktcheck hat sich die Verbraucherzentrale Bayern diese Produkte im Juni 2022 genauer angesehen und untersuchte 34 vegane Eissorten. Ein wichtiges Kriterium war dabei eine klare und deutliche Kennzeichnung der Produkte: Wodurch wird die Kuhmilch im veganen Milcheis ersetzt? Welche Zusatzstoffe werden verwendet? Und wie viel Schokolade ist eigentlich im veganen Schokoeis enthalten? Denn eine bewusste Kaufentscheidung ist nur möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Produktverpackung problemlos die wichtigsten Informationen finden, im Idealfall direkt auf der Vorderseite.

Nicht immer erkennbar: Welcher vegane Milchersatz wird verwendet?

Bei immerhin 56 Prozent der im Marktcheck untersuchten Eissorten können Verbraucherinnen und Verbraucher gleich auf der Vorderseite der Produktverpackung erkennen, wodurch die Kuhmilch im veganen Eis ersetzt wurde. Häufig ist das sogar schon aus dem Produktnamen zu erschließen. Bei knapp 25 Prozent der untersuchten veganen Eissorten findet man allerdings keinerlei Auskunft über den verwendeten Milchersatz. Sind diese Angaben unzureichend, kann das bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu falschen Erwartungen führen.

Gewicht, Volumen oder beides? Einheitliche Mengenangaben sind notwendig

Die Fertigpackungsverordnung gibt vor, dass abgepacktes Speiseeis nach Volumen gekennzeichnet wird, obwohl es fest ist. Ein Hinweis auf das Gewicht ist nicht vorgeschrieben. Die Hersteller schlagen zum Teil viel Luft in ihre Produkte, so dass es zu großen Unterschieden zwischen Volumen und Gewicht kommt. Für Konsumenten ist das verwirrend: Der Grundpreis für Eis, der im Supermarkt auf dem Preisschild am Kühlregal steht, bezieht sich auf einen Liter, bei der Nährwertkennzeichnung beziehen sich manche Hersteller dagegen auf 100 g. Die Nährwert- und Kalorienangaben verschiedener Eissorten können so häufig nicht miteinander verglichen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern regt an, dass Füllmenge und Grundpreis bei Eis einheitlich nach Gewicht oder zumindest kombiniert nach Volumen und Gewicht angegeben werden. Dann hätte der Lufteinschlag keinen Einfluss mehr auf die Füllmenge. Die Rechtsvorschrift in der Fertigpackungs-Verordnung für Eis sollte geändert werden.

Veganes Eis: Häufig mit vielen Zusatzstoffen

Auch Zusatzstoffe kommen bei veganem Eis häufig zum Einsatz. 32 von 34 untersuchte Produkte enthalten Zusatzstoffe. Die Verbraucherzentrale Bayern fand 15 verschiedene Zusatzstoffe. Am häufigsten wurden Gelier- und Verdickungsmittel wie Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl und Carragen verwendet. Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren und Lecithin kommen häufig als Emulgatoren zum Einsatz. Zwei Bio-Produkte kommen ganz ohne Zusatzstoffe aus, was zeigt, dass es auch ohne geht. Bei drei konventionellen Eissorten waren sogar jeweils sieben verschiedene Zusatzstoffe in der Zutatenliste zu finden.

 

Zusatzstoffe
Die fünf häufigsten Zusatzstoffe bei den im Marktcheck untersuchten veganen Eissorten

 

Schokoladenanteil im Eis: genaue Angaben fehlen teilweise

Auch um die Angaben des Schokoladen- oder Kakaoanteils in den untersuchten veganen Eissorten war es nicht gut bestellt. Der Anteil der Kakaoerzeugnisse, die zum Schokoladengeschmack beitragen, sollte in der Zutatenliste in Prozent angegeben werden. Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher einzelne Produkte besser beurteilen und miteinander vergleichen. Häufig werben Hersteller mit Abbildungen von Zutaten wie Schokolade oder Nüssen auf der Produktverpackung. Dann muss in der Regel der prozentuale Anteil dieser Zutaten auf der Verpackung angegeben sein. Nicht alle Hersteller im Marktcheck halten sich an diese Vorgaben. Die Hersteller sollten keine Schokolade abbilden oder mit Worten darauf hinweisen, dass Nüsse im Produkt enthalten sind, wenn sie dazu keine Mengenangaben auf der Verpackung machen.

Vegan-Siegel: Nicht auf allen Produkten zu finden

Von den 34 Eissorten im Marktcheck sind bereits 21 mit dem europäischen V-Vegan-Siegel oder der britischen Vegan-Blume gekennzeichnet. Es wäre wünschenswert, wenn alle Produkte ein entsprechendes Siegel tragen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die veganen Produkte schnell und sicher identifizieren können.

Werbung mit Klimaneutralität: Kaum zu überprüfen

Einige Hersteller versprechen Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass ihre Eisprodukte klimaneutral hergestellt werden oder teilweise sogar eine negative CO2 Bilanz aufweisen. Die Verbraucherschützer konnten diese Angaben aber nicht nachprüfen. Selbst die Internetseiten der Hersteller gaben über die angebliche Klimaneutralität keine Auskunft. Unklar bleibt, wie negative CO2- Bilanzen erreicht werden und worauf sich die Angaben beziehen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu täuschen, sollten die Hersteller darauf verzichten, Angaben zu machen, die nicht belegbar sind.

Nutri-Score: Auf den Produkten kaum zu finden

Damit Konsumentinnen und Konsumenten verschiedene vegane Eissorten vor dem Kauf hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung miteinander vergleichen und bewerten können, ist der Nutri-Score ein wichtiges Kriterium. Lediglich vier der 34 Eissorten bilden den Nutri-Score auf ihrer Verpackung ab. Der Nutri-Score zeigt eine fünfstufige Farbskala mit Buchstaben von A bis E – dabei steht das "A" in dunkelgrün für die günstigste und "E" in rot für die ungünstigste Nährwertbilanz. Die entsprechenden Eissorten tragen drei Mal die Stufe D und ein Eis die Stufe A. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert die Hersteller auf, den Nutri-Score zu verwenden. Gerade bei der Produktgruppe „Veganes Eis“ hätten Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Nutri-Score Vergleichsmöglichkeiten und könnten sich für Produkte mit dem besseren Nährwertprofil entscheiden. Bei den übrigen 30 Eissorten, die nicht über den Nutri-Score verfügen, haben die Verbraucherschützer den Score selbst berechnet: Die meisten Eissorten verfügen demnach über eine vergleichsweise ungünstige Nährwertzusammensetzung und weisen den Nutri-Score D (orange) auf.

Nutri- Score-Bewertung der Produkte (n= 30): Farbskala A (dunkelgrün), B (hellgrün), C (gelb), D (orange), E (rot); eigene Berechnung, soweit die Daten zur Verfügung standen
Nutri-Score-Bewertung (n=30): Farbskala A (dunkelgrün), B (hellgrün), C (gelb), D (orange), E (rot); eigene Berechnung, soweit die Daten zur Verfügung standen

 

Den ausführlichen Bericht zum Marktcheck gibt es hier (9,06 MB) zum Herunterladen. Eine reine Übersicht über die untersuchten Produkte finden Sie hier (2,06 MB).

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